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Es gelten die Rechtliche Grundlagen: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW)
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.
Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro geahndet werden kann.
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde an einer geeigneten Leine geführt werden, um Gefharen zu vermeiden (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW):
Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich!
Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und läuft Gefahr, Bußgelder in Höhe von 20 - 35 Euro zahlen zu müssen. Ausnahmen gelten des Öfteren für Blindenführhunde, Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen und dergleichen. In manchen Städten sind Tütenspender zur Beseitigung des Hundekots aufgestellt.
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Preise finden Sie auf der Website
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Einzelzimmer 45 € - 53 €
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